Der Bebauungsplan
Im Bebauungsplan wird rechtsverbindlich Art und Maß der zukünftigen baulichen Nutzung geregelt. Entsprechend den oben genannten städtebaulichen Zielsetzungen zur Gestalt des neuen Baugebietes werden hier Bauvorschriften für Bauherren erlassen, die zur Umsetzung der Ziele sinnvoll erscheinen. Als Satzung der Gemeinde hat der Bebauungsplan einen gesetzlichen Charakter, was die hier getroffenen Festsetzungen sowohl für private Bauherren als auch für die öffentliche Hand verbindlich macht. Innerhalb der Festsetzungen werden den Bauherren allerdings diverse Freiheiten bei der Umsetzung ihrer Vorhaben gewährt. Vorgesehen ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern von maximal zwei Vollgeschossen.
Bebauungsplan Nr. 85 „Bauen mit der Sonne“
Fragen zu dem Bebauungsplan, der am 1.3.2008 inkraftgetreten ist, und die hierin festgesetzten Bauvorschriften werden Ihnen gerne im Fachbereich 5-61 Stadtplanung erklärt.
Das Wertgutachten zum Baugebiet „Bauen mit der Sonne“ (B-Plan Nr. 85) vom 01.03.2008 kann hier als PDF-Datei herunterladen werden.



